88/04/0340•Verwaltungsgerichtshof 88/04/0340
88/04/0340Corte amministrativa suprema18 apr 1989
Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.