Verwaltungsgerichtshof 88/04/0016

88/04/0016Corte amministrativa suprema17 mag 1988

Regest

Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 88/04/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1988040016.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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