Verwaltungsgerichtshof 87/17/0147

87/17/0147Corte amministrativa suprema18 set 1992

Regest

Begründung von Ermessensentscheidungen Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 gewerblich Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 gewerblichen Ermessen

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 87/17/0147

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.