Verwaltungsgerichtshof 87/14/0167

87/14/0167Corte amministrativa suprema20 set 1988

Regest

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Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 87/14/0167

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er über die eben angeführten Abgaben abspricht, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.170,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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