Verwaltungsgerichtshof 87/14/0159

87/14/0159Corte amministrativa suprema13 set 1988

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 87/14/0159

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.09.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.260,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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