Verwaltungsgerichtshof 87/13/0061

87/13/0061Corte amministrativa suprema2 dic 1987

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 87/13/0061

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.12.1987

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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