Verwaltungsgerichtshof 87/13/0036

87/13/0036Corte amministrativa suprema3 giu 1992

Regest

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Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 87/13/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.06.1992

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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