Verwaltungsgerichtshof 87/12/0153

87/12/0153Corte amministrativa suprema15 gen 1992

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 87/12/0153

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.01.1992

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.870,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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