Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 87/10/0051
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 21.12.1987
Spruch
1. Der angefochtene Bescheid wird auf Grund der Beschwerden des G H, des P B und des A W im Umfang des Spruchpunktes I wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben; im übrigen werden diese Beschwerden zurückgewiesen.
Der Bund hat diesen Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 9.720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.
2. Die Beschwerden der übrigen Beschwerdeführer werden, soweit sie sich gegen Spruchpunkt I des angefochtenen Bescheides richten, zurückgewiesen, im übrigen als unbegründet abgewiesen.
Diese Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 9.990,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.