Verwaltungsgerichtshof 87/10/0034

87/10/0034Corte amministrativa suprema26 mag 1988

Regest

Texelschafzucht Schafzucht

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 87/10/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.05.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren von S 90,-- wird abgewiesen.

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