Verwaltungsgerichtshof 87/07/0104

87/07/0104Corte amministrativa suprema15 set 1987

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0104

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1987

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie von der Erstbeschwerdeführerin erhoben wurde, als unbegründet abgewiesen;

2. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird, soweit sie vom Zweitbeschwerdeführer erhoben wurde, zurückgewiesen.

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