Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 87/07/0080
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.12.1987
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird, soweit die Beschwerde vom Beschwerdeführer im eigenen Namen erhoben wurde wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben;
2. den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde wird, soweit sie vom Beschwerdeführer namens der Wassergenossenschaft O erhoben wurde, zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.