Verwaltungsgerichtshof 87/07/0012

87/07/0012Corte amministrativa suprema15 set 1987

Regest

Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehend Amtssachverständiger der Behörde beigegeben "zu einem anderen Bescheid" Verfahrensbestimmungen Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 87/07/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.09.1987

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 9.870,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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