Verwaltungsgerichtshof 87/05/0185

87/05/0185Corte amministrativa suprema25 giu 1991

Regest

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3 Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10 Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 87/05/0185

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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