Verwaltungsgerichtshof 87/05/0181

87/05/0181Corte amministrativa suprema23 apr 1991

Regest

Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Vervielfältigung von Ausfertigungen Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im Vorstellungsverfahren Beglaubigung der Kanzlei

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 87/05/0181

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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