Verwaltungsgerichtshof 87/05/0151

87/05/0151Corte amministrativa suprema16 feb 1988

Regest

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Behörden Vorstellung BauRallg2/3 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Ermessen Vorstellungsbehörde (B-VG Art119a Abs5) Planung Widmung BauRallg3 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 87/05/0151

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.02.1988
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1988:1987050151.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Punktes 1. seines Spruches wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der beschwerdeführenden Gemeinde Aufwendungen in der Höhe von S 9.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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