Verwaltungsgerichtshof 87/04/0252

87/04/0252Corte amministrativa suprema19 giu 1990

Regest

Belangte Behörde als nicht obsiegende NICHTOBSIEGENDE Partei Aufschiebende Wirkung Diverses Gültigkeit der Kostenbestimmungen Inhaltlich

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 87/04/0252

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Anträge auf Aufwandersatz werden abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.