Verwaltungsgerichtshof 87/04/0206

87/04/0206Corte amministrativa suprema16 feb 1988

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 87/04/0206

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.02.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid, der hinsichtlich der Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unangefochten unberührt bleibt, wird hinsichtlich der Vorschreibung eines Betrages von S 40,-- wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.