Verwaltungsgerichtshof 87/04/0054

87/04/0054Corte amministrativa suprema20 ott 1987

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht Parteiengehör Sachverständigengutachten Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 87/04/0054

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.1987
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1987:1987040054.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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