86/08/0213•Verwaltungsgerichtshof 86/08/0213
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von dreimal S 2.400,--, insgesamt S 7.200,--, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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