Verwaltungsgerichtshof 86/07/0222

86/07/0222Corte amministrativa suprema10 ott 1989

Regest

Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift Strafnorm Berufungsbescheid Strafnorm Mängel im Spruch Nichtanführung unvollständige Anführung Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 86/07/0222

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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