Verwaltungsgerichtshof 86/07/0068

86/07/0068Corte amministrativa suprema27 giu 1989

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 86/07/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1989

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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