Verwaltungsgerichtshof 86/06/0155

86/06/0155Corte amministrativa suprema15 ott 1987

Regest

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4 Planung Widmung BauRallg3 Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 Individuelle Normen und Parteienrechte Diverses VwRallg9/5 Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 86/06/0155

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.1987

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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