Verwaltungsgerichtshof 86/06/0036

86/06/0036Corte amministrativa suprema11 set 1986

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baubewilligung BauRallg6 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 86/06/0036

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.1986

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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