Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 85/18/0176
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.02.1991
- ECLI: ECLI:AT:VWGH:1991:1985180176.X00
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird, insofern über den Beschwerdeführer eine Geld- und Ersatzarreststrafe verhängt wurde, einschließlich der auf sie bezughabenden Kostenentscheidungen erster und zweiter Instanz, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.230,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.