Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 85/18/0078
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 21.03.1986
Spruch
Das auf Grund der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 25. Februar 1982, Zl. 3-St-79191/3, anhängige Verwaltungsstrafverfahren wird gemäß § 62 Abs. 2 VwGG in Verbindung mit § 51 Abs. 5 VStG 1950, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 229/1984, eingestellt.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.