Verwaltungsgerichtshof 85/10/0095

85/10/0095Corte amministrativa suprema14 ott 1985

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 85/10/0095

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 8.308,40 sowie der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 22.490,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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