Verwaltungsgerichtshof 85/05/0064

85/05/0064Corte amministrativa suprema19 mar 1991

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Vorstellung Sachverhaltsermittlung Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht Vorstellung Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 85/05/0064

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, als damit der Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 17. Oktober 1980, betreffend eine Beitragsgemeinschaft (Pkt. 3 und 4) aufrechterhalten wurde; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.670,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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