Verwaltungsgerichtshof 84/17/0137

84/17/0137Corte amministrativa suprema14 lug 1989

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 84/17/0137

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.07.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der beschwerdeführenden Gemeinde Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.