Verwaltungsgerichtshof 84/11/0285

84/11/0285Corte amministrativa suprema12 feb 1986

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung und Wohnungswesen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Diverses

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 84/11/0285

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.02.1986

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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