Verwaltungsgerichtshof 84/07/0277

84/07/0277Corte amministrativa suprema9 mag 1985

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0277

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.05.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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