Verwaltungsgerichtshof 84/07/0052

84/07/0052Corte amministrativa suprema20 set 1988

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 84/07/0052

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1988

Spruch

Die Beschwerde der LS wird, soweit mit dem angefochtenen Bescheid über den Ersatz von Parteikosten abgesprochen wurde, als unbegründet abgewiesen; im übrigen wird der angefochtene Bescheid in seinem Spruchabschnitt II auf Grund beider Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei LS Aufwendungen in der Höhe von S 10.080,-- und der beschwerdeführenden Partei Marktgemeinde V Aufwendungen in der Höhe von S 9.810,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der beschwerdeführenden Partei Marktgemeinde V wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.