Verwaltungsgerichtshof 84/03/0354

84/03/0354Corte amministrativa suprema13 mar 1985

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 84/03/0354

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.1985
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1985:1984030354.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird in seinem den Beschwerdeführer verurteilenden Teil wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.570, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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