Verwaltungsgerichtshof 83/11/0298

83/11/0298Corte amministrativa suprema6 giu 1984

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 83/11/0298

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.06.1984

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.610,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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