Verwaltungsgerichtshof 83/11/0287

83/11/0287Corte amministrativa suprema17 giu 1985

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 83/11/0287

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1985

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.385,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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