Verwaltungsgerichtshof 83/08/0025

83/08/0025Corte amministrativa suprema10 gen 1985

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 83/08/0025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.01.1985

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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