Verwaltungsgerichtshof 83/07/0338

83/07/0338Corte amministrativa suprema12 gen 1988

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0338

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.01.1988

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.820,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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