Verwaltungsgerichtshof 83/07/0185

83/07/0185Corte amministrativa suprema20 dic 1983

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 83/07/0185

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zu gleichen Teilen dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.400,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 8.260,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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