Verwaltungsgerichtshof 83/05/0135

83/05/0135Corte amministrativa suprema13 dic 1983

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 83/05/0135

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.435,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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