Verwaltungsgerichtshof 83/05/0017

83/05/0017Corte amministrativa suprema19 apr 1983

Regest

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Zurechnung von Bescheiden Intimation

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 83/05/0017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.04.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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