Verwaltungsgerichtshof 83/03/0255

83/03/0255Corte amministrativa suprema6 giu 1984

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 83/03/0255

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.06.1984

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.300,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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