Verwaltungsgerichtshof 83/03/0226

83/03/0226Corte amministrativa suprema14 dic 1983

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 83/03/0226

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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