Verwaltungsgerichtshof 82/14/0031

82/14/0031Corte amministrativa suprema8 nov 1983

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 82/14/0031

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.11.1983

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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