Verwaltungsgerichtshof 82/11/0033

82/11/0033Corte amministrativa suprema22 dic 1982

Regest

Sachverhalt Sachverständiger Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Anforderung an ein Gutachten Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Sachverständiger juristische Person Kammer Beirat Parteiengehör Parteienvertreter

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 82/11/0033

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.12.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.665,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution, zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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