Verwaltungsgerichtshof 82/10/0012

82/10/0012Corte amministrativa suprema26 apr 1982

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 82/10/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1982100012.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Weiters wird der Antrag, den angefochtenen Bescheid abzuändern, für den Fall der Aufhebung des angefochtenen Bescheides jedoch, der belangten Behörde oder deren Unterinstanzen die Verfahrensergänzung und neuerliche Entscheidung aufzutragen, zurückgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 5.080, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.