Verwaltungsgerichtshof 82/07/0190

82/07/0190Corte amministrativa suprema25 gen 1983

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0190

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.01.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.