Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 82/07/0156
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.12.1982
Spruch
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen, soweit sie sich gegen den tatsächlich erfolgten Abtransport von 50 Fässern an die Entsorgungsbetriebe in Wien richtet.
2. ) den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen
a) die Sofortmaßnahmen Punkt 1.) bis 3.) laut Niederschrift der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 30. Juni 1982, Zl. 12-B-8272/3,
b) die am "16. 7. 1982 abermals angedrohten gleichlautenden Sofortmaßnahmen", richtet.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.