Verwaltungsgerichtshof 82/07/0133

82/07/0133Corte amministrativa suprema25 gen 1983

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0133

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.01.1983

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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