Verwaltungsgerichtshof 82/07/0024

82/07/0024Corte amministrativa suprema15 giu 1982

Regest

Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 82/07/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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