Verwaltungsgerichtshof 82/06/0083

82/06/0083Corte amministrativa suprema19 mag 1983

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 82/06/0083

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.1983

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.385,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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